Sonntag, 17. Februar 2013

Google - unschöne Fortsetzung des "Bilderklaus"

Meine liebe Kollegin Heike Rost hat sich in ihrem Blog schon hier und hier aus Urhebersicht mit den Problemen der neuen Google-Bildersuche befasst. Nun gibt es beim Herunterladen von Bilderalben "eine unschöne Fortsetzung des 'Bilderklaus'". Hier ihr (schnell noch aktualisierter) Text, mit freundlicher Genehmigung, proudly presented:

Von HEIKE ROST

Heike Rost ist Fotografin,
Gewerkschafterin (DJV)
und Bloggerin
Nutzer von Google+ werden es in den letzten Tagen sicherlich in ihrem Stream gesehen haben: Bilderalben aus Events können jetzt komplett herunter geladen werden. Was auf den ersten Blick ein tolles Feature zu sein scheint und so manchen Nutzer begeistert, hat aus Urhebersicht einige üble Haken:

Nach Rückmeldungen in den Kommentaren zu einem Google-Beitrag (u.a. von UK Photography Community) ist es nicht möglich, die Fotos einzeln oder komplett für den Download zu sperren. Selbst für Ersteller von Events und Alben scheint diese Option schlicht nicht vorhanden zu sein.

Die Kampagne von Michael Schilling
 “Verteidige Dein Bild” zur
Google Bildersuche

Darüber hinaus – und das ist leider ein altbekanntes Problem vieler Plattformen des Sozialen Netzes – werden beim Download aus Google+/Picasa offenbar auch sämtliche ins Bild eingebetteten Informationen entfernt – darunter nicht nur Kamera- und Objektivdaten, sondern auch alle weiteren ins Bild eingebetteten Informationen wie z.B. Urheber, rechtlicher Status des Bildes etc.

Dabei ergibt die Downloadfunktion durchaus unterschiedliche Ergebnisse:
Bei durch den Nutzer erteilter Genehmigung zum Download in voller Auflösung erscheinen durchaus einige eingebettete Daten – wenn man die Bilddateien z.B. mit Photoshop öffnet und dann in die Tiefen der Metadaten vorstößt. Kopiert man hingegen die Bilddatei auf den eigenen Desktop (via “Bild speichern” oder “drag and drop”), tauchen in den IPTC-Feldern keinerlei eingebettete Informationen mehr auf.


Gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz ist die Entfernung urheberrechtlicher Informationen aus Werken strafbar. Ganz abgesehen davon, dass aufgrund fehlender EXIF-Daten (und nachträglich im IPTC/NAA-Standard eingebetteter Informationen) der Nachweis über eine Urheberschaft erschwert bis komplett verhindert wird.

Diese neuen “Features” widersprechen nicht nur Googles gerne zitiertem eigenen Grundsatz “Don’t be evil”, sondern auch der Vorstellung eines nutzerfreundlichen, freiheitlichen Netzes, wie sie Google in der unterirdisch populistischen Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht propagiert.